Allgemeine Geschäftsbedingungen der 

Tikifloß Vermietung 

(Stand März 2023) 

Floßverleih 

1. Auftrag 

Die Auftragsannahme kann per Online- Buchung direkt auf der Tikifloß Webseite (www.tikifloss.de) erfolgen. Rechtzeitige Buchung vorausgesetzt, erhalten Sie von uns eine schriftliche Anmeldung, die AGB´s sowie die Richtlinien zum Floßfahren mit der Bitte um Anzahlung und Bestätigung der gebuchten Leistungen per Mail.

 2. Zahlung 

Zahlungen sind direkt auf der Webseite zu leisten und Sie erhalten sofort eine Zahlungs und Buchungsbestätigung. Die auf unserer Website angegeben Preise gelten jeweils für das laufende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. Die Preise, welche am 1. Januar eines Jahres auf unserer Website angegeben werden, gelten für das gesamte folgende Kalenderjahr. Sollten Reservierungen für das Folgejahr vorgenommen werden, behalten wir uns geringfügige Änderungen vor. 

3. Kaution 

Es ist keine Kaution nötig da ein Fahrer von uns an Bord ist. 

4. Stornogebühren 

Bei Rücktritt vom Mietvertrag entstehen Stornogebühren. Bei Absage/Umbuchung von reservierten und angezahlten Flößen entsteht grundsätzlich eine Bearbeitungsgebühr von 25,- Euro. Können die Flöße am stornierten Buchungszeitraum nicht erneut verliehen werden, sind innerhalb festgelegter Fristen folgende Kosten anteilig vom Verleihpreis zu übernehmen: Bei Rücktritten 3 bis 4 Wochen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 30 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten 8 bis 21 Tage vor Beginn des Buchungszeitraumes: 50 % des Gesamtpreises Bei Rücktritten innerhalb von 7 Tagen vor Beginn des Buchungszeitraumes: 80 % des Gesamtpreises. Bei Rücktritten am gleichen Tag vor Beginn des Buchungszeitraumes: 100% des Gesamtpreises.Dieser wird auch ohne Absage des Termins fällig. Dem Mieter bleibt die Erbringung des Nachweises vorbehalten, das die pauschalen Kosten nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden sind. Die Floßvermietung Tikifloss behält sich die Geltendmachung höherer Kosten ausdrücklich vor. Sollte wegen schlechter Wetterbedingungen (normaler Regen und Wind bis zu 6 Windstärken sind hierbei ausgeschlossen) die Floßfahrt nicht oder nur eingeschränkt stattfinden, können Sie diese nach Absprache mit uns und nach Zahlung des Verleihpreises auf einen anderen Termin verlegen. Bitte teilen Sie uns Ihren Rücktritt schriftlich mit. 

5. Leistungsumfang 

Alle vereinbarten Leistungen wie zusätzliche Mietgegenstände etc. sind im Mietvertrag vereinbart und festgehalten. Daher achten Sie bitte bei der Buchung auf Vollständigkeit aller benötigten Gegenstände, da entsprechend kurzfristig je nach Bedarfslage nicht für Ersatz bzw. Zusatz gesorgt werden kann. 

6. Mietzeitraum

 Die Mietzeit beginnt und endet mit der im Mietvertrag angegebenen Uhrzeit. Nur nach Absprache kann die Abholung auch vor dem eigentlichen Benutzungszeitraum erfolgen, die Rückgabe auch später. Der Rückgabetermin ist verbindlich. Verlängerungen sind nur nach Absprache mit dem Vermieter möglich. Wenn Flöße und Zubehör vor Ablauf der Mietzeit zurückgegeben werden, besteht kein Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Mietpreises. Es besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf pünktliche Abreise 

7. Haftung und gegenseitige Verpflichtung

Für den Fall, dass das Mietobjekt in der Zeit zwischen Vertragsabschluss und Antritt der Miete nicht fahrbereit gestellt werden kann, hat Tikifloß das Recht, ohne Entschädigung vom Vertrag zurück zu treten. Bei Verletzung von Vertragsbestimmungen durch den Mieter kann die Floßvermietung-Tikifloß den ihr entstandenen Schaden ohne weiteres mit der geleisteten Anzahlung verrechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten. 

8. Nutzung

Die Benutzung der gemieteten Gegenstände erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Floßbenutzung erklärt der Mieter mit seiner Auftragserteilung verbindlich, dass alle Benutzer des Bootes über ausreichende Schwimmfähigkeiten verfügen oder eine ausreichende Schwimmhilfe tragen werden und die Flöße nicht in alkoholisiertem oder fahruntüchtigem Zustand benutzt werden. Insbesondere Kinder unter 8 Jahren dürfen nur mit geeigneter Schwimmhilfe befördert werden. Der Mieter erklärt außerdem, dass er die gemieteten Flöße nur bis zur zulässigen Personenzahl und Höchstzuladung beladen und die Flöße nicht bei Dunkelheit, Nebel, Hochwasser, Sturm, Eis oder aufziehendem Gewitter benutzen wird. Der Mieter ist verpflichtet, die schifffahrtspolizeilichen Vorschriften und die geltenden Umwelt- und Naturschutzbestimmungen einzuhalten. Unser Material befindet sich bei der Übergabe in technisch einwandfreiem und sauberem Zustand. Diese vermieteten oder überlassenen Sachen sind vom Mieter in ebensolchem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand zurückzugeben. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Mietsachen haftet der Mieter in vollem Umfang bis zum Wiederbeschaffungswert der Mietsachen und bis zu dem Zeitpunkt, zu dem er die überlassenen Mietsachen dem Vermieter oder einer vom Vermieter autorisierten Person zurückgegeben hat. Entsteht durch verspätete Rückgabe oder durch einen vom Mieter verursachten Schaden an unserem Floß ein Leistungsausfall an einem weiteren Kunden (ist also das Floß bereits vermietet, aber auf Grund des Schadens nicht einsetzbar), so haftet der Mieter für diesen Leistungsausfall. 

9. Nutzung

 eines Grills Die Nutzung eines eigenen Grills auf unserem Floß ist ausdrücklich untersagt. Zuwiderhandlungen, Beschädigungen und/oder Verschmutzungen an unserem Floß werden mit einer Gebühr oder der Einbehaltung der Kaution geahndet. Es gibt die Möglichkeit zum Floß einen Grill zu mieten. Dieser ist nach Einweisung auch auf dem Floß nutzbar. Für unsachgemäße Nutzung haftet der Mieter. Grundsätzlich gilt § 7 dieser AGB’s. 

10. Bestimmungen zur Nachtfahrt

 Der Nachtmietzeitraum ist von 20.00 bis 8.30 Uhr. Das Fahren des Floßes ist nur bis zum Einbruch der vollständigen Dunkelheit gestattet, danach sollte man seinen Anker- bzw. Übernachtungsplatz gefunden haben. Nach 22.00 Uhr darf die Musik auf dem Floß nur noch in einer angemessenen Lautstärke („Zimmerlautstärke“) abgespielt werden. Generatoren, Verstärker oder Boxen sind nicht gestattet. Zuwiderhandlungen werden bestraft.

3. GERICHTSSTAND

Gerichtsstand ist das Amtsgericht Aschaffenburg.