(Stand März 2021)

►Umfang der Leistung: Es erfolgt die Übergabe einer ordnungsgemäßen und funktionstüchtigen Fasssauna. Die Sauna wird vor und nach der Benutzung auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit überprüft.

1.Der Mieter verpflichtet sich, die „mobile Fasssauna“ ordnungs- und sinngemäß zu verwenden. Kein Schweiß aufs Holz, daher Saunatuch verwenden.

2. Für eine evtl. anfallende Standgenehmigung ist allein der Mieter verantwortlich. Des Weiteren muss sich der Mieter im Vorfeld erkundigen, ob für die Beheizung mit einem Holzofen besondere örtliche Bestimmungen eingehalten werden müssen.

3. In der „mobilen Fasssauna“ besteht Rauchverbot. Gesetzliche Bestimmungen des Brand- sowie Unfallschutzes sind einzuhalten. Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch Alkohol) benutzt werden.

4. Die Übergabe der „mobilen Fasssauna“ an Dritte ist nicht gestattet. Ist der Mieter durch Pfändungsbeschlüssen etc. bedroht, so ist der Vermieter umgehend in Kenntnis zu setzen. Entstehende Kosten sind vom Mieter vollumfänglich zu tragen.

5. Die Benutzung der „mobilen Fasssauna“ erfolgt ausschließlich auf eigenes Risiko des Mieters. Die Sauna muss aus Sicherheitsgründen immer mindestens von 2 Personen gleichzeitig benutzt werden. Maximal dürfen sich 6 Personen in der Sauna aufhalten. Tiere dürfen nicht in die Sauna.

6. Die Sauna darf nur mit dem vom Vermieter mitgeschickten Holz befeuert werden. Alternativ darf vom Mieter ein gleichwertiges Holz verwendet werden. Andere Brennstoffe sind nicht erlaubt.

7. Schäden bzw. Reparaturen, entstanden durch einen unsachgemäßen Gebrauch, Randale (auch von Dritten Personen) sowie fehlende oder defekte Zubehörteile werden vollumfänglich dem Mieter in Rechnung gestellt. Die Kosten für evtl. entstehende Nutzungsausfälle trägt der Mieter.

8. Die Sauna darf während des gesamten Betriebes nicht unbeaufsichtigt sein, da besonders bei der Holzbefeuerung eine erhöhte Brandgefahr besteht. Stellen Sie immer einen Eimer Wasser bereit.

9. Ein eigenhändiger Weitertransport der Fasssauna vom Mieter weg vom Mietort an einen anderen Ort ist ausdrücklich nicht gestattet und Bedarf vor Mietantritt eine schriftliche Genehmigung vom Vermieter.

10. Die Raumtemperatur in der Sauna darf 100 C° nicht überschreiten.

11. Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.

► Hinweis Reinigung: Der Mieter ist verpflichtet, die Sauna in einem allgemein sauberen und zumutbaren Zustand (Asche entfernen) zurückzugeben. Die professionelle Endreinigung mit Desinfektion übernimmt der Vermieter nach jedem Verleih.

Bei großen Verschmutzungen, verschuldet vom Mieter, wie z. B. Weinflecken, Kerzenwachs, Kaugummi etc., wird der Mehraufwand der Reinigung dem Mieter in Rechnung gestellt.

► Hiermit bestätige ich, dass ich die Miet- und Nutzungsbedingungen sowie den Hinweis Reinigung sorgfältig gelesen habe und anerkenne. Des Weiteren bestätige ich, dass die „mobile Fasssauna“ in einem voll funktionsfähigen und gereinigten Zustand übergeben wurde. Der Mietbetrag ist bei Mietantritt bar zu begleichen. Der Vermieter behält sich vor, bei ungünstigen Witterungsverhältnissen, kurzfristig vom Mietvertrag zurückzutreten.

Gerichtsstand Obernburg/Main